Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung gilt für die Website von Vienna Private Driver (vienna-private-driver.vercel.app).
Stand: 09.10.2026
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA gestaltet, wie sie die harmonisierte Norm EN 301 549 übernimmt. Nach unserer Selbstbewertung werden diese Anforderungen weitgehend erfüllt. Berücksichtigt sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 in Österreich umgesetzt wurde.
Was umgesetzt ist
- Text auf einfarbigen Flächen erreicht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1, große Schrift mindestens 3 zu 1; Text über Fotos und Videos liegt auf abgedunkelten Verläufen.
- Alle Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar; das Menü auf kleinen Bildschirmen und die Detailansicht der Ausflüge schließen auch mit der Escape-Taste.
- Mit der Schaltfläche „Bewegung pausieren“ in der Fußzeile lassen sich alle sich wiederholenden Animationen und Hintergrundvideos anhalten; die Wahl bleibt gespeichert.
- Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, zeigt die Website ihre scrollgesteuerten Szenen als ruhige, statische Abschnitte; es gehen keine Inhalte verloren.
- Inhaltlich relevante Bilder haben Alternativtexte, rein dekorative Elemente sind für Screenreader ausgeblendet.
- Die Seiten bleiben bis zu einer Breite von 320 Bildpunkten (entspricht 400 Prozent Zoom) ohne waagrechtes Scrollen lesbar.
Bekannte Einschränkungen
Die Videos auf der Startseite sind stumme, rein atmosphärische Aufnahmen ohne eigene Information; sie haben daher weder Untertitel noch Audiodeskription.
Die Online-Buchung auf vienna-private-driver.com, auf die die Ausflugsziele verlinken, ist eine eigene Website und nicht Gegenstand dieser Erklärung.
Sollte Ihnen dennoch eine Barriere auffallen, sagen Sie uns bitte Bescheid.
Bewertungsmethode
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung vom 9. Oktober 2026: automatisierte Prüfung mit axe-core (Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA) bei aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren“, nachdem jede Seite vollständig durchgescrollt war, jeweils auf Deutsch und Englisch, am Telefon und am Rechner, für die Startseite, eine Leistungsseite und die rechtlichen Seiten; dazu eine Prüfung der Tastaturbedienung (Tab-Reihenfolge, sichtbarer Fokus, Schließen mit Escape) und der Darstellung bei 320 Bildpunkten Breite.
Kontakt und Rückmeldung
Wenn Ihnen ein Inhalt nicht zugänglich ist, melden Sie sich bitte. Wir antworten so rasch wie möglich und stellen Ihnen den Inhalt in einer nutzbaren Form zur Verfügung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich nach § 35 Barrierefreiheitsgesetz an das Sozialministeriumservice wenden, das nach § 21 BaFG als Marktüberwachungsbehörde zuständig ist. Es prüft Ihren Hinweis und teilt Ihnen das Ergebnis innerhalb von acht Wochen schriftlich und in barrierefreier Form mit: www.sozialministeriumservice.at.